Die finanzielle Förderung des Schulbesuchs durch elternunabhängiges BAföG ist im Kolleg möglich. Auch in der Abendrealschule und im Abendgymnasium ist eine BAföG-Förderung möglich, allerdings in der Regel erst ab dem 4. Semester (Abendgymnasium) bzw. 3. Semester (Abendrealschule).
Das zuständie BAföG-Amt berät und entscheidet über die tatsächliche Förderung.